"Im Kirchenkreis entscheidet die Kreissynode über grundsätzliche Angelegenheiten, wie etwa den Haushaltsplan, den Stellenplan, einzelne Pfarrstellen usw..
Mitglied der Kreissynode sind von den Kirchengemeinden gewählte und aus den kirchlichen Arbeitsbereichen entsandte Synodale. Daneben gehören ihr der Superintendent und weitere hinzuberufene Synodale an. Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal jährlich und wird vom Präses als gewähltem Ehrenamtlichen geleitet.
Die Kreissynode wählt u.a. den Kreiskirchenrat, der die ständige Leitung des Kirchenkreises übernimmt und in der Regel monatlich tagt. Er trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird, entscheidet über die Besetzung von Stellen, verwaltet die Finanzen und entscheidet über die Vergabe von Mitteln an die Kirchengemeinden.
Ihm gehören der Superintendent als Vorsitzender, sein erster Stellvertreter und der Präses als geborene Mitglieder an. Daneben wählt die Kreissynode aus ihrer Mitte vier bis zwölf weitere Mitglieder. Im Kreiskirchenrat müssen die Ehrenamtlichen gegenüber den Mitgliedern in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis die Mehrheit bilden."
Quelle: https://www.ekmd.de/kontakt/transparenzseite-der-ekm/
Berichte des Kreiskirchenrats zu den Kreissynoden siehe "Kreiskirchenrat"