27.11.2021
3G Regel für Gottesdienste

ab 25.11.2021 in Kraft

 

Mit der neuen Verordnung des Landes Thüringen werden ab sofort auch für Gottesdienste die 3 G Regeln gefordert.

„Ich hätte mir gewünscht, dass der Besuch von Gottesdiensten so behandelt wird wie die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs - nämlich ohne 3G - Regelung. Denn für mich gehören Gottesdienste zur Daseinsvorsorge. Nun müssen die Kirchengemeinden diese Verordnung bestmöglich umsetzen.“  So Superintendentin Beate Marwede.

Gottesdienstbesuchende führen bitte ab sofort  Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder einen gültigen Testnachweis mit. Wer keine Gelegenheit hatte, sich vor dem Gottesdienstbesuch testen zu lassen, kann einen Schnelltest zum Gottesdienst mitbringen, um ihn vor Ort - bitte spätestens 15 Minuten vor Beginn des Gottesdiensts - beaufsichtigt durchzuführen. Die Kirchengemeinden bemühen sich, einige Selbsttests vorrätig zu haben, die gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wird dieses Angebot wegen der derzeitigen Knappheit an Tests nicht an allen Kirchen möglich sein.

„Ich habe hohen Respekt vor den Aufgaben der verantwortlichen Gemeindekirchenräte vor Ort. Ich wünsche mir, dass auch die Gottesdienstbesuchenden dieses wertschätzen und möglichen Unmut über diese Regelungen nicht an denen auslassen, die die Nachweise erbitten,“ sagt Superintendentin Beate Marwede. „Das gemeinsame Feiern des Gottesdienstes hat für uns einen hohen Wert, insbesondere als Kraftquelle in Krisenzeiten und in  Zeiten hoher Gefährdung vieler Menschen. Deswegen wollen wir gerne den Besuch der Gottesdienste  im Rahmen der gesetzlichen Regeln ermöglichen und nicht Menschen ausschließen. “


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