25.04.2020
Gottesdienst feiern unter Corona-bedingten Einschränkungen

Seit dem 3. Mai laden die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Meiningen wieder zu Gottesdiensten in ihre Kirchen ein.

Die Termine für die Gottesdienste werden auf der Kirchenkreis-Homepage unter der Rubrik „Gottesdienste“, auf Aushängen in den Schaukästen oder Kirche Gemeinden und in der Tagespresse veröffentlicht.

Bei aller Dankbarkeit über die Möglichkeit wieder leibhaftig in einer Kirche Gottesdienst zu feiern, so Superintendentin Beate Marwede: „ Die Regelungen, die in Zeiten der Corona-Pandemie, für die Gottesdienste gelten, fordern von allen viel Achtsamkeit und Besonnenheit. Den Kirchengemeinden, insbesondere den Gemeindekirchenräten kommt bei der Umsetzung der Regelungen eine große Verantwortung zu. Vieles ist neu und ungewohnt, manches vielleicht auch befremdlich. Wir werden anders als in früheren Zeiten feiern, aber wie zu allen Zeiten im Vertrauen auf Gottes heilsame Gegenwart.“

Derzeit dürfen so viele Personen in einer Kirche den Gottesdienst feiern,wie es die Mindestabstände von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmenden zulassen. Für Gottesdienste unter freiem Himmel gibt es keine Begrenzung mehr. Wie überall im öffentlichen Raum gelten die Abstandsregeln und Hygiene-Etikette: Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder einer Erkältung dürfen an einem leibhaften Gottesdienst in der Kirche nicht teilnehmen. Diese und alle, die sich derzeit nicht zutrauen, einen Gottesdienst in der Kirche mitzufeiern, werden auf die Gottesdienste in den Medien, die Gebete und „Gottesdienste am Kirchentisch“ hingewiesen. Gerne kann auch telefonisch ein Gespräch verabredet werden. „Wir möchten den Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, nahe und verbunden sein, auch wenn wir derzeit Abstand halten müssen.“

In den Kirchen werden Ehrenamtliche insbesondere beim Betreten und Verlassen der Kirchen auf die Abstandsregeln achten. In den Kirchen sind die Sitzplätze gekennzeichnet, damit auch hier die nötigen Abstände eingehalten werden. Auch werden wieder Teilnehmerlisten mit den Kontaktdaten erstellt. Diese werden nur im Falle einer Corona-Infektion an die Gesundheitsbehörden weitergegeben. Ansonsten werden die Listen nach vier Wochen vernichtet.

Wie auch sonst im alltäglichen Umgang muss auf das Händeschütteln und Umarmen oder andere Berührung verzichtet werden, aber inzwischen zeigen Menschen mit einem Lächeln, mit Winken oder der Hand auf dem Herzen ihre Freude darüber, dass sie einander begegnen.

Während der Gottesdienste ist eine Maske zu tragen, die Nase und Mund bedeckt, oder ein Tuch bzw. ein Schal. Die EKM hat sich zu dieser Regelung entschieden, um andere vor Infektionen zu schützen. Als Zeichen der Achtung und Fürsorge für den Nächsten gilt es sich auch in Gottesdiensten an das Tragen der Masken zu gewöhnen. Aus diesem Grunde muss auch auf den Gemeindegesang verzichtet werden.

Superintendentin Beate Marwede: „In den letzten Wochen haben die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst, die Gemeindekirchenräte und die Ehrenamtlichen sich auf immer wieder verändernde Situation für die Kirchengemeinde einstellt und mit viel Herzblut, Engagement und Fantasie das Wort Gottes unter die Leute gebracht. Dafür danke ich von Herzen. Ich vertraue darauf, dass das auch weiterhin im Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit geschieht.“


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