14.03.2020
Kirchliches Leben in Zeiten von Corona bedingten Versammlungsverboten

„Gott hat uns nicht den Geist der Furcht gegeben, sondern der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit.“ 2. Tim. 1,7

Wie alle Träger des öffentlichen Lebens ist auch unser Kirchenkreis von den vom Land Thüringen verhängten Corona bedingten Versammlungsverboten betroffen. Die massiven Beschränkungen (Versammlungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt, bei Veranstaltungen unter 50 Personen gelten die im Erlass beschriebenen Auflagen, die Durchführung der Veranstaltung muss zuvor unter Risikoabwägung beim Gesundheitsamt angezeigt werden) veranlassen den Kirchenkreis Meiningen zu folgenden Schritten, die, sofern nicht anders vermerkt, bis zum 10.4.2020 gelten:

  • Kinder/Jugend- und Konfirmandenveranstaltungen finden derzeit nicht statt. Hier orientieren wir uns an den Regelungen der Landkreise, die die Schulen und Kindergärten an dem 17.3.-19.4.2020 schließen.
  • Konzerte finden derzeit nicht statt.
  • Gruppen und Kreise finden derzeit als öffentliche Veranstaltungen nicht statt.
  • Gottesdienste fallen leider unter die Veranstaltungsregeln, können also im Landkreis Schmalkalden-Meiningen nur unter den o.a. Auflagen gefeiert werden. Dennoch bittet die Superintendentin die eigentlich geplanten Gottesdienste auch weiterhin der Suptur zu melden sowie die Termine in den Schaukästen zu belassen.

„Bitte läuten Sie zu den Gottesdienstzeiten die Glocken und öffnen Sie die Kirchentür. Die Pfarrer*innen bzw. Gottesdienstfeiernden bitte ich vor Ort in den Kirchen zu sein und für Seelsorge und Gebet zur Verfügung zu stehen. Wenn die Anwesenden spontan eine Andacht wünschen, feiern sie eine Andacht unter Beachtung der Abstandsregeln.“

Des weiteren bittet die Superintendentin: „Bitte prüfen Sie mit den GKRs, ob Sie die Kirchen in dieser Zeit geöffnet lassen. Mit unseren Kirchen bieten wir Orte, wo Menschen geistlich auftanken und sich stärken können. Das dient auch der Stärkung des Immunsystems.“

Die Pfarrer*innen und die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst stehen zur Seelsorge zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Pfarrämter finden sie auf dieser Homepage. Dem Kirchenkreis liegt viel daran, dass sich die evangelische Kirche in Zeiten von behördlich angeordneten Versammlungsverboten nicht den Gemeindegliedern und denen, die Trost und Hilfe brauchen, entzieht.

Für Trauerfeiern gelten die Regelungen, die den Bestattern mitgeteilt wurden: Die Feiern finden im engen Familienkreis unter den o.a. Auflagen statt.

Ähnlich ist mit Trauungen/Gottesdiensten zur Eheschließung umzugehen, sofern in der Passionszeit solche stattfinden.

Wegen der geplanten Konfirmationen möge das Gespräch mit der zuständigen Kirchengemeinde geführt werden. Hier bittet der Kirchenkreis von vorschnellen Entscheidungen abzusehen.

Die Kreissynode am 21.3.2020 kann unter den derzeitigen Umständen nicht stattfinden, sie wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Alle Gremien bleiben bis zur Neubildung im Amt. In diesen außergewöhnlichen Zeiten wünsche ich Ihnen Geduld, Zuversicht und Gottvertrauen.

Mit der Landeskirche verweist der Kirchenkreis auf Alternativen wie das Verfolgen von Gottesdiensten und Andachten über Fernsehen, Rundfunk und Internet. Außerdem macht das Team der Onlinekirche der EKM bereits geistliche Angebote wie Gottesdienste, Andachten, Denkanstöße und Seelsorge über die sozialen Netzwerke und erarbeitet weitere aktuelle Alternativen:
www.onlinekirche.ekmd.de


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