25.03.2012
Religionsunterricht an staatlichen Schulen – Stellungnahme der Kreissynode des Kirchenkreises Meiningen

Auf ihrer Frühjahrstagung am 24.März 2012 in Walldorf beschäftigte sich die Kreissynode des Kirchenkreises Meiningen mit dem Thema „Religionsunterricht“.

Sie beschloss dabei folgende Erklärung:

Der Einsatz kirchlicher Gestellungskräfte im Religionsunterricht soll deutlich zurückgefahren werden. Das hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unmissverständlich angekündigt.
Nach dem gültigen Gestellungsvertrag ist das rechtens, so lange der Religionsunterricht dann durch entsprechend qualifizierte staatliche Lehrkräfte in vollem Umfang durchgeführt wird.

Wir befürchten allerdings, dass staatliche Lehrkräfte längst nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, Pastorinnen, Pfarrer und Schulpfarrer aber trotzdem nicht eingesetzt werden.

Staatliche Lehrerinnen und Lehrer unterrichten Religion oft als drittes Fach, zu dem sie kurz nach der Wende eine Weiterbildung erfahren haben. Die Verunsicherung ist groß, da es Anweisungen gibt, dass sie mit 50 und mehr Prozent ihrer Tätigkeit Religion unterrichten sollen.

Die Erfahrungen des vergangenen Jahres zeigen, dass an Schulen, in denen keine oder zu wenige staatliche Lehrkräfte Religion unterrichten und kirchliche Lehrkräfte durch Kontingentierung nicht unterrichten dürfen, der Religionsunterricht auf eine Wochenstunde heruntergefahren wird oder ganz ausfällt. Die Zahlen dafür sind signifikant gestiegen.

Der drohende Rückgang des Unterrichtes an zwei Gymnasien in Südthüringen konnte zum Beispiel nur mit Mühe abgewendet, an einem dritten Gymnasium nicht völlig verhindert werden. Langzeiterkrankungen staatlicher Lehrkräfte führten in der Vergangenheit ebenfalls zu nicht ausgeglichenen Unterrichtsausfällen.

Der Religionsunterricht an Berufsschulen wird seit dem laufenden Schuljahr ebenfalls kaum noch angeboten, obwohl Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

Die Kreissynode des Kirchenkreises Meiningen sieht diese Entwicklung mit großer Sorge. Sie befürchtet, dass der Religionsunterricht in den Schulen darunter leidet.

Wir fordern deshalb die Verantwortlichen in den Staatlichen Schulämtern, im Kultusministerium, in Politik und Kirchenleitung auf, mit Nachdruck dafür zu sorgen,

  • dass der Religionsunterricht unvermindert zweistündig angeboten wird, wie im Gesetz vorgeschrieben,
  • dass der Einsatz von kirchlichen Gestellungskräften kontinuierlich und verlässlich geschieht,
  • dass dafür Sorge getragen wird, dass Lehrkräfte eingestellt und fortgebildet werden,
  • dass nicht Sparmaßnahmen zum Abbruch des bewährten Religionsunterrichtes führen,
  • dass von kirchlicher Seite das Ganze des Religionsunterrichtes im Blick behalten wird und die Kirchenkreise in ihrer neuen Verantwortung dafür die nötige Unterstützung durch die Landeskirche erhalten.