Er wird von der Kreissynode gewählt und ist die "Regierung" des Kirchenkreises. Neben der Superintendentin gehören ihm neun weitere Mitglieder an.
Der Kreiskirchenrat hat folgende Aufgaben:
(1) Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er führt die Beschlüsse der Kreissynode aus und ist der Kreissynode berichtspflichtig.
(3) Der Kreiskirchenrat vertritt den Kirchenkreis im Rechtsverkehr. Willenserklärungen, die den Kirchenkreis gegenüber Dritten verpflichten, und Vollmachten bedürfen der Unterschrift des Superintendenten oder seines Stellvertreters und sind mit dem Siegel des Kirchenkreises zu versehen."
(Auszug des Art. 44 der Verfassung der EKM)
Mitglieder des Kreiskirchenrates sind:
- Beate Marwede, Superintendentin
- Christine Fritz, Präses der Kreissynode
- Martin Blaufuß, Mitglied
- Rabea Bärnreuther, Mitglied
- Elisabeth Hamm, Mitglied
- Ursula Pechthold, Mitglied
- Michael Schlauraff, Pfarrer
- Wolfgang Stark, Mitglied
- Sebastian Fuhrmann, Mitglied
- Sebastian Wohlfarth, Pfarrer
Bericht des Kreiskirchenrates sowie Bericht zur Situation des Kirchenkreises im Frühjahr 2020
aktualisierte Tischvorlage zur konstituierenden Sitzung der Kreissynode am 6. Juni 2020
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Bericht des Kreiskirchenrates zur Sitzung der Kreissynode am 16.November 2019
Tischvorlage TOP zur Sitzung der Kreissynode am 16.November 2019
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Bericht des Kreiskirchenrates zur Sitzung der Kreissynode am 30.März 2019
Tischvorlage TOP 4 zur Sitzung der Kreissynode am 30.März 2019
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